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Knöllchen im Urlaub? Hier wird es teuer!

Bußgeld im Ausland

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte, sollte sich mit den Verkehrsregeln vor Ort beschäftigen. Welche Strafen Ihnen drohen und was zu tun ist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • In Finnland, der Schweiz und in den Niederlanden gibt es einkommensabhängige Geldstrafen.
  • Wer sich Ärger bei erneuter Einreise sparen möchte, sollte das Bußgeld möglichst schnell und fristgerecht zahlen.
  • Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Bußgeld im Ausland für zu schnelles Fahren

Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h

Wer in Deutschland mit bis zu 20 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, erhält eine Geldstrafe von maximal 35 Euro. In einigen europäischen Staaten müssen Sie dafür deutlich tiefer in die Tasche greifen:

  • Griechenland, Island und Spanien ab 100 €
  • Belgien ab 115 €
  • Estland und Portugal ab 120 €
  • Dänemark und Frankreich ab 135 €
  • Italien ab 175 €
  • Niederlande ab 180 €
  • Norwegen ab 460 €
  • Großbritannien ab 1170 €

Bis zu 50 km/h zu schnell

  • In Italien zahlen Verkehrssünder ab 545 €
  • Spanien ab 600 €
  • Kroatien ab 675 €
  • Estland ab 800 €
  • Frankreich ab 1500 €
  • Österreich ab 2180 €
  • Großbritannien ab 2920 €

In diesen Ländern richten sich die Strafen nach dem jeweiligen Einkommen:

  • In Finnland - ab 14 Tagessätzen abhängig vom Monatsgehalt
  • In der Schweiz - ab 60 Tagessätzen
  • In den Niederlanden gibt es ebenfalls eine einkommensabhängige Geldstrafe.
Symbol Tipp: Glühbirne

Bußgeld für Falschparker

Es lohnt sich, die Parkregeln im Ausland einmal mehr zu studieren. Unsere niederländischen Nachbarn stellen bei Parkverstößen Bußgeldbescheide bis zu 100 € aus. In Estland und in Spanien sind es bis zu 200 € und in Ungarn sogar 275 €.

Rote Ampel überfahren

Richtig teuer wird es, wenn Sie in Estland über eine rote Ampel fahren - bis zu 800 € sind dann zu zahlen. Auch in Griechenland wird es mit 700 Euro kostspielig. In Kroatien sind ab 405 € fällig und in den Niederlanden sind es noch stolze 250 €!

Nicht angeschnallt

Fahren ohne Anschnallgurt ist grundsätzlich extrem gefährlich und wird in diesen Ländern hoch bestraft:

  • Niederlande 150 €
  • Norwegen ab 170 €
  • Dänemark und Spanien 200 €
  • Griechenland 350 €
  • Estland bis 400 €
  • Großbritannien bis 585 €

Smartphone am Steuer

Wer im Ausland mit Handy am Ohr Auto fährt, den erwarten Geldstrafen in Höhe von:

  • Frankreich ab 135 €
  • Italien ab 165 €
  • Rumänien ab 185 €
  • Spanien ab 200 €
  • Großbritannien ab 235 €
  • Estland bis 400 €

Muss ich Strafzettel aus dem Ausland zahlen?

Es ist sehr empfehlenswert, Bußgelder und Strafzettel aus dem Ausland möglichst sofort und fristgerecht zu zahlen, um Ärger bei erneuter Einreise in das entsprechende Land zu vermeiden.

Symbol Tipp: Glühbirne

Tipp: Durch ein schnelles Begleichen der Geldstrafen, können Sie diese um bis zu 50 Prozent reduzieren. Solche Rabatte gewähren beispielsweise Spanien, Frankreich, Griechenland und Italien. Umgekehrt erhöht der italienische Staat die Strafe sogar, sollten Sie nicht innerhalb von 60 Tagen zahlen.

Hintergrund: Seit einigen Jahren besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Seither werden Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eingetrieben. Ausländische Behörden vollstrecken ihre Forderungen über das Bundesamt für Justiz.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland übrigens nicht vollstreckt werden.

Bußgelder im Ausland: Probleme bei Wiedereinreise

In einigen Ländern werden auch jahrelang zurückliegende Delikte noch vollstreckt. Möchten Sie als Nichtzahler erneut in das jeweilige Land einreisen, kann es passieren, dass Sie bei einer Kontrolle direkt zur Kasse gebeten werden. Dies kann übrigens auch am Flughafen der Fall sein.

Bei Fragen lieber zum Anwalt

Sie haben einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten und wissen nicht, was zu tun ist? Vielleicht haben Sie gar kein Verkehrsdelikt begangen?

In diesen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen, den Bescheid auf Fehler überprüfen oder Sie informieren, wie Sie Einspruch einlegen können.

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