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Knöllchen im Urlaub? Hier wird es teuer!

Bußgeld im Ausland

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte, sollte sich mit den Verkehrsregeln vor Ort beschäftigen. Welche Strafen Ihnen drohen und was zu tun ist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • In Finnland, der Schweiz und in den Niederlanden gibt es einkommensabhängige Geldstrafen.
  • Wer sich Ärger bei erneuter Einreise sparen möchte, sollte das Bußgeld möglichst schnell und fristgerecht zahlen.
  • Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Bußgeld im Ausland für zu schnelles Fahren

In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h maximal 70 Euro. Wer mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt mindestens 480 Euro. In einigen europäischen Ländern fällt das noch deutlich teurer aus. In Norwegen werden für eine Überschreitung um 20 km/h bereits mindestens 610 Euro fällig, in Großbritannien kann das Bußgeld je nach Einkommen und Region sogar bis zu 1.200 Euro betragen. So sieht es in anderen Ländern aus:

LandBußgeld 20 km/h zu schnellBußgeld über 50 km/h zu schnell
Österreichab 30 €bis 7500 €
Slowenienab 40 €ab 400€
Polen50 €ab 365 €
Spanienab 100 €ab 400 €
Ungarnab 100 €ab 200€
Kroatien130 €ab 1320 €
Frankreichab 135 €1500 €
Italienab 175 €ab 545 €
Dänemarkab 180 €ab 630 €
Schweizab 190 €ab 60 Tagessätzen
Niederlandeab 215 €Einkommensabhängige Geldstrafe

In diesen Ländern richten sich die Strafen nach dem jeweiligen Einkommen:

  • In Finnland - ab 14 Tagessätzen abhängig vom Monatsgehalt
  • In der Schweiz - ab 60 Tagessätzen
  • In den Niederlanden gibt es ebenfalls eine einkommensabhängige Geldstrafe.
Symbol Tipp: Glühbirne

Übersicht: Diese Strafen zahlen Sie im Ausland

Je nach Land unterscheiden sich die Bußgelder teils erheblich. Was in Deutschland noch als geringfügiger Verstoß gilt, kann im Ausland schnell teuer werden. Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen Strafen Sie in beliebten Reiseländern rechnen müssen.

Bußgeld für Falschparker

Es lohnt sich, die Parkregeln im Ausland einmal mehr zu studieren. In Deutschland zahlen Sie je nachdem zwischen zehn und 110 €. Schon bei unseren niederländischen Nachbarn ist das teurer. Bei Parkverstößen werden Bußgeldbescheide ab 120 € ausgestellt. In Rumänien und in Spanien sind es bis zu 200 € und in Ungarn bis zu 330€. In Estland können es sogar bis zu 400 € sein.

Rote Ampel überfahren

Auch über eine rote Ampel fahren ist in Estland richtig teuer. Bis zu 800 € sind dann zu zahlen. In Norwegen sind es sogar 875 €. In Griechenland wird es mit 700 € ebenfalls kostspielig.

Nicht angeschnallt

Fahren ohne Anschnallgurt ist grundsätzlich extrem gefährlich und wird auch in vielen anderen europäischen Ländern hoch bestraft. In Deutschland kann das Bußgeld dafür zwischen 30 und 70 € liegen. In Großbritannien zahlen Sie sogar bis zu 600 €, wenn sie ohne Anschnallgurt erwischt werden.

LandBußgeld in Euro
Polen25 €
Ungarnab 30 €
Österreichab 50 €
Schweiz65 €
Italienab 85 €
Slowenien120 €
Kroatien130 €
Frankreichab 135 €
Niederlande180 €
Dänemark200 €
Spanienab 200 €

Smartphone am Steuer

Wer im Ausland mit dem Handy am Steuer erwischt wird, den erwarten hohe Geldstrafen. Zum Vergleich, in Deutschland kostet ein Handyverstoß ein Bußgeld ab 100 €.

LandBußgeld in Euro
Ungarnab 30 €
Österreichab 100 €
Schweiz105 €
Polen125 €
Kroatien130 €
Frankreich ab 165 €
Italien175 €
Spanienab 200 €
Slowenien250 €
Dänemark270 €
Niederlande420 €

Muss ich Strafzettel aus dem Ausland zahlen?

Es ist sehr empfehlenswert, Bußgelder und Strafzettel aus dem Ausland möglichst sofort und fristgerecht zu zahlen, um Ärger bei erneuter Einreise in das entsprechende Land zu vermeiden.

Symbol Tipp: Glühbirne

Tipp: Durch ein schnelles Begleichen der Geldstrafen, können Sie diese um bis zu 50 Prozent reduzieren. Solche Rabatte gewähren beispielsweise Spanien, Frankreich, Griechenland und Italien. Umgekehrt erhöht der italienische Staat die Strafe sogar, sollten Sie nicht innerhalb von 60 Tagen zahlen.

Hintergrund: Seit einigen Jahren besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Seither werden Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eingetrieben. Ausländische Behörden vollstrecken ihre Forderungen über das Bundesamt für Justiz.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland übrigens nicht vollstreckt werden.

Bußgelder im Ausland: Probleme bei Wiedereinreise

In einigen Ländern werden auch jahrelang zurückliegende Delikte noch vollstreckt. Möchten Sie als Nichtzahler erneut in das jeweilige Land einreisen, kann es passieren, dass Sie bei einer Kontrolle direkt zur Kasse gebeten werden. Dies kann übrigens auch am Flughafen der Fall sein.

Bei Fragen lieber zum Anwalt

Sie haben einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten und wissen nicht, was zu tun ist? Vielleicht haben Sie gar kein Verkehrsdelikt begangen?

In diesen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen, den Bescheid auf Fehler überprüfen oder Sie informieren, wie Sie Einspruch einlegen können.

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