Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vertretungsbefugnis, die speziell für den Vorsorgefall dient. Sprich: wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Ein Vorsorgefall kann infolge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder im fortgeschrittenen Alter eintreten. Können Sie dann keine Entscheidungen mehr treffen, greift die Vorsorgevollmacht. Die bevollmächtigte Vertrauensperson darf damit beispielsweise Behördengänge für Sie erledigen oder in Fragen rund um die medizinische Behandlung und Pflege entscheiden.
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie detailliert, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Notfall wünschen und welche Behandlungen Sie ablehnen.
In einer Vorsorgevollmacht steht im Gegensatz dazu nur geschrieben, wer hinsichtlich der Gesundheitssorge für Sie Entscheidungen treffen darf. Die Patientenverfügung kann daher die Vorsorgevollmacht sinnvoll ergänzen.
Bei einer Betreuungsverfügung geht es darum, eine konkrete Person als rechtlichen Betreuer zu bestimmen. Diese unterliegt dann der Kontrolle durch das Betreuungsgericht.
Die wenigsten Menschen denken gerne darüber nach, was ist, wenn sie etwa nach einem Verkehrsunfall nicht mehr handlungsfähig sind. Meist verläuft das Leben glücklicherweise ohne solche schwierigen Zeiten. Falls aber doch eine Notlage eintreten sollte, haben Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zu bestimmen. So haben Sie die Gewissheit, dass eine Ihnen nahestehende Person für Sie sofort Entscheidungen treffen kann. Denn im Vorsorgefall muss andernfalls das Betreuungsgericht erst einen Betreuer auswählen. Dadurch können sich unter Umständen die nächsten Schritte einer notwendigen medizinischen Versorgung und andere dringende Angelegenheiten verzögern.
Fazit: Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, um wichtige Entscheidungen in die Hände einer Person zu legen, der Sie vertrauen. Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, die Person nur für bestimmte Bereiche zu bevollmächtigen – wie zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge oder Behördenangelegenheiten. Sie können auch mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Um eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam zu erstellen, gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen:
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht räumt der bevollmächtigten Person je nach Umfang weitreichende Befugnisse ein. Deshalb empfiehlt es sich, die eigenen Wünsche für den Ernstfall klar zu kommunizieren. Voraussetzung ist zudem, dass Sie der Person vollumfänglich vertrauen können und keine Interessenkonflikte befürchten müssen.
In einer Vorsorgevollmacht lassen sich verschiedene Lebensbereiche an den Bevollmächtigten übertragen. Die Übersicht im Folgenden stellt Ihnen typische Inhalte und Beispiele dafür vor:
Vorlage für Vorsorgevollmacht: Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie für Ihre Vorsorgevollmacht Vorlagen, mit denen Sie das Dokument korrekt erstellen. Das Musterformular lässt sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Eine Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern – zum Beispiel durch eine Scheidung –, möchten Sie gegebenenfalls andere Regelungen treffen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Vollmacht regelmäßig zu prüfen. Eine erteilte Vorsorgevollmacht können Sie zudem jederzeit widerrufen.