Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, kann mit seiner Grünen Karte alle wichtigen Daten über Fahrzeug, Halter und die abgeschlossene Versicherung vorweisen.
Bereits seit 1965 dient die Versicherungskarte Autofahrern im Ausland als Nachweis, über die in vielen Ländern gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihren Namen hat sie daher, weil sie lange Zeit auf grünem Papier gedruckt wurde und damit ihre Gültigkeit erhielt. Dies hat sich seit dem 1. Januar 2021 allerdings geändert: Seither kann die Versicherungskarte auch auf weißem Papier gedruckt werden. Die Bezeichnung „Grüne Karte“ bleibt aber zunächst bestehen.
Die Internationale Versicherungskarte ermöglicht es, Unfälle im Ausland schnell und unkompliziert abzuwickeln. Das grüne Papier enthält alle notwendigen Informationen, die im Schadenfall benötigt werden. Dazu zählen Angaben über das Fahrzeug, den Halter und über den Versicherungsumfang. Die Karte kann Ihnen dabei helfen, etwaige Sprachbarrieren zu umgehen. Als Betroffener können Sie sich die Informationen des Unfallverursachers einfach notieren oder seinen Versicherungsnachweis abfotografieren.
In der europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien und der Schweiz befinden sich Abwicklungsstellen, sogenannte Grüne-Karte-Büros. Dort wird die Klärung mit der ausländischen Versicherung angestoßen. Die Anschriften befinden sich auf der Rückseite der Karte.
Nicht in allen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen, sodass Autofahrer einen Versicherungsschutz bei der Einreise vorzeigen müssen. Zu diesen Ländern zählen:
Seit dem Brexit können britische Behörden den Nachweis über Ihren Versicherungsschutz verlangen. Die Übergangsfrist der Gültigkeitsdauer des Kennzeichenabkommens galt bis zum 31.12.2020. Seit dem 01.01.2021 gibt es demnach eine Grüne-Karten-Pflicht für das Vereinigte Königreich.
Der Kosovo hingegen erkennt das grüne Papier nicht an, sodass Sie an der Grenze eine kosovarische Kfz-Versicherung abschließen müssen.
Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden die Abkommen mit den Grüne-Karte-Büros in Russland und Belarus gekündigt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Deckungsumfang Ihrer Versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto in eines der beiden Länder einreisen wollen, benötigen Sie eine Grenzpolice. Diese erhalten Sie direkt an der Grenze des jeweiligen Bestimmungslandes. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseeintritt über die Versicherungsmodalitäten des jeweiligen Landes.
Zu den Ländern, in die Sie unbesorgt reisen können, gehören Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Übrigens: Mit dem Schutzbrief von AdmiralDirekt sind Sie in ganz Europa und in den Anrainerstaaten des Mittelmeeres bei Panne, Unfall oder Krankheit abgesichert.
Werfen Sie vor Ihrer Reise auch einen Blick auf unseren Artikel Bußgeld im Ausland.
Wenn Sie häufiger mit dem Auto in Urlaub fahren, erfahren Sie hier alles über unseren Auslandsschadenschutz. Und falls Sie vor Ort einen Mietwagen nutzen wollen, informieren Sie sich am besten vorab über eine Mallorca-Police bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Auch wenn die Grüne Karte für die Einreise nach Italien nicht notwendig ist, wird sie in der Regel bei Unfällen verlangt. So ist es auch in Spanien. Um sich Stress und Ärger zu sparen, sollten Sie die Versicherungskarte bei Ihrer Kfz-Versicherung rechtzeitig beantragen und bei Ihrem Auslandsaufenthalt mitführen.
Tipp: Die Bestimmungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Deshalb empfehlen wir rechtzeitig vor Ihrem Urlaub zu überprüfen, ob das Reiseland eine internationale Versicherungskarte oder eine Grenzversicherung für die Einreise verlangt. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, fragen Sie am besten bei Ihrer Autoversicherung nach.
Die Grüne Versicherungskarte können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung für gewöhnlich kostenlos beantragen.
Bei AdmiralDirekt können Sie Ihre Versicherungskarte ganz einfach online im Kundenportal unter Mein AdmiralDirekt anfordern. Die Karte steht Ihnen in der Regel am nächsten Tag zum Download zur Verfügung.
Die Gültigkeit der Grünen Karte steht auf ihrer Rückseite und ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Bei AdmiralDirekt beläuft sie sich auf 2 Jahre.
Die Versicherungskarte beinhaltet wichtige Informationen, die Sie im Falle eines Unfalles benötigen. Im DIN A4 Format sind folgende Angaben aufgeführt:
Diese Angaben helfen bei der Abwicklung von Unfällen im Ausland.
Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist für die Abwicklung von Autohaftpflichtfällen zuständig. Deutsche Kfz-Haftpflichtversicherer sind Mitglieder des Vereins, die bei einem Unfall im Ausland oder mit einem ausländischen Kraftfahrzeug die Schadenabwicklung an den jeweiligen Versicherer übermitteln.
An das DBGK sollten Sie sich bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz-Fahrzeug wenden. Sollte es zu einem Unfall im Ausland oder im Inland mit einem auswärtigen Kraftfahrzeug kommen, hilft das DBGK bei der Schadensabwicklung. Den Unfall können Sie ganz einfach auf der Website des Grüne-Karte-Büros melden.
Wichtig: Informieren Sie auch umgehend Ihre Autoversicherung über das Unfallgeschehen.
Besitzt der Unfallverursacher oder -gegner keinen Versicherungsnachweis, sollten Sie folgende Informationen über ihn notieren:
Mit diesen Informationen können Sie sich dann an ein Grüne-Karte-Büro wenden.
Lassen die ausländische Haftpflichtversicherung und die Versicherungsscheinnummer nicht bestimmen, notieren Sie sich unbedingt die oben genannten Informationen über den Unfallverursacher. Mit diesen kann das Grüne Karte Büro die relevanten Daten zur Schadensabwicklung ermitteln. Dieser Prozess kann allerdings einige Wochen in Anspruch nehmen.
In unserem Ratgeber Autoversicherung im Ausland erfahren Sie praktische Tipps, wie Sie sich nach einem Unfall im Ausland richtig verhalten.
Und falls Sie lieber Urlaub im eigenen Land machen möchten, schauen Sie doch einmal in unseren Artikel "Die schönsten Auto-Reiserouten Deutschlands".
Damit Ihr Urlaub oder Auslandsaufenthalt so angenehm wie möglich wird und Sie nicht stundenlang mit Dienststellen telefonieren müssen, sollten Sie neben dem grünen Papier folgende Dokumente dabei haben:
Auch wenn die IVK noch unter dem Namen Grüne Karte geläufig ist, wird sie seit 2021 auf weißem Papier gedruckt. Dies hat den Vorteil, dass Kfz-Versicherungen die Karten ihren Kunden als PDF zur Verfügung stellen und diese sie einfach selber ausdrucken können.
Im Falle eines Unfalls sollte Ihr Versicherungsnachweis griffbereit sein, weshalb sie idealerweise im Handschuhfach aufbewahrt wird.
Sollten Sie Ihre Versicherungskarte verloren haben, können Sie diese erneut bei Ihrer Versicherung beantragen.