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Kleiner Junge mit Sonnenbrille sitzt im Auto und zeigt seinen Daumen nach oben.

Kindersitzpflicht im Auto

Ob kurze Autofahrt in der Stadt oder lange Urlaubsreise – beim Transport von Kindern im Auto gelten klare Regeln. Die Kindersitzpflicht soll den Nachwuchs bestmöglich schützen und Verstöße können teuer werden. Lesen Sie hier, bis wann die Pflicht gilt und was Sie dabei beachten müssen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • In Deutschland brauchen Sie für Kinder unter zwölf Jahren oder 150 cm Körpergröße einen passenden und geprüften Kindersitz.
  • Bei Verstößen gegen die Kindersitzpflicht drohen dem Fahrer Bußgelder und je nach Fall auch ein Punkt in Flensburg.
  • Die Kindersitzpflicht gilt in vielen Ländern weltweit, wobei die Anforderungen je nach Reiseziel variieren.

Kindersitzpflicht in Deutschland: Was steht in der StVO?

Laut der Straßenverkehrsordnung (§ 21 Personenbeförderungsrichtlinien StVO) dürfen Kinder im Auto nur mit einem passenden Kindersitz mitfahren. Die Kindersitzpflicht gibt es in Deutschland seit 1993. Ziel der Vorschrift ist es, Kinder im Straßenverkehr besonders zu schützen und das Verletzungsrisiko bei Unfällen zu verringern. Der Kindersitz muss dabei bestimmten EU-Richtlinien entsprechen und alters-, gewicht- und größengerecht sein.

Je nach Alter und körperlicher Entwicklung benötigen Sie unterschiedliche Kindersitze. Dazu zählen unter anderem Babyschalen für Säuglinge, rückwärts- oder vorwärtsgerichtete Kindersitze für kleinere Kinder sowie Sitzerhöhungen für ältere Kinder. Der Kindersitz muss für das jeweilige Kind geeignet sein. Zudem müssen Kindersitze amtlich geprüft sein, damit sie im Auto legal und sicher sind. Achten Sie auf das orange Prüfsiegel mit einem „E“ und einer Zahl. Ohne dieses Siegel riskieren Sie Bußgelder und Ihre Kinder sind bei Unfällen möglicherweise nicht richtig geschützt.

Wo genau der Kindersitz zu fixieren ist, gibt die StVO nicht vor. Diese Entscheidung bleibt Ihnen als Fahrer überlassen. Am sichersten ist Ihr Kind allerdings auf der Rückbank. Experten empfehlen dabei häufig die rechte Seite.

Wichtig: Sitzt Ihr Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrerplatz, muss der Beifahrerairbag ausgeschaltet sein. Andernfalls kann es bei einem Unfall zu schweren Verletzungen durch den Airbag kommen. Lässt sich der Airbag nicht deaktivieren, ist der Beifahrersitz für diese Art von Kindersitz nicht geeignet. In diesem Fall darf der Sitz nur auf der Rückbank installiert werden.

Bis wann gilt die Kindersitzpflicht?

Die Kindersitzpflicht gilt für Kinder, die

  • jünger als zwölf Jahre alt oder
  • kleiner als 150 Zentimeter groß sind.

Sobald ihr Kind das 12. Lebensjahr erreicht oder größer als 150 cm ist entfällt die Kindersitzpflicht offiziell. Trotzdem sollte die Körpergröße als maßgebendes Kriterium betrachtet werden. Erst ab einer Körpergröße von 150 cm gewährleistet der Sicherheitsgurt den erforderlichen Schutz – ist das Kind kleiner, verläuft er nicht korrekt über Schulter und Becken, was im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen führen kann. Eltern wird daher empfohlen, unabhängig vom Alter so lange einen Kindersitz zu nutzen, bis ihr Kind diese Größe erreicht hat.

Trotzdem ist es in einigen Fällen empfehlenswert weiterhin einen Kindersitz zu benutzen, zum Beispiel dann, wenn Ihr Kind mit 12 Jahren noch keine 150 Zentimeter groß ist. In diesem Fall verläuft der Sicherheitsgurt meist noch nicht ordnungsgemäß und es kann im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen kommen. Um Ihr Kind bestmöglich zu schützen, sollten Sie sich daher primär an der Körpergröße orientieren.

Wichtig zu wissen: Verantwortlich für den richtigen Kindersitz und das korrekte Anschnallen ist stets der Fahrer. Verstöße gegen die Kindersitzpflicht können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch bei Unfällen rechtliche und versicherungsrelevante Folgen haben.


Welche Strafen drohen, wenn Kinder ohne Kindersitz mitfahren?

Wer Kinder ohne vorgeschriebenen Kindersitz im Auto mitnimmt, muss mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Für Kinder ist es besonders gefährlich, ohne passenden Sitz mitzufahren: Bei einem Unfall kann der Sicherheitsgurt beispielsweise schwere Verletzungen im Bauchbereich verursachen. Werden Sie bei einem solchen Verstoß kontrolliert, drohen Ihnen folgende Strafen:

Vergehen Strafe
Ein Kind ohne Kindersitz im Auto30 Euro
Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto35 Euro
Ein Kind ohne Kindersitz und Anschnallgurt60 Euro
Mehrere Kinder ohne Kindersitz und Anschnallgurt70 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Transportieren Sie Ihr Baby in einer rückwärtsgerichteten Transportschale auf dem Beifahrersitz ohne den Airbag auszuschalten, kann Sie das ebenfalls ein Verwarngeld von bis zu 25 Euro kosten.

Kindersitzpflicht: Was gilt im Ausland?

Wie in Deutschland ist der Kindersitz auch in allen anderen EU-Ländern verpflichtend, jedoch unterscheiden sich die Vorgaben und Richtlinien von Land zu Land. Er muss je nach Reiseziel unterschiedlich lang genutzt werden. Da die Nichtbeachtung stets mit Konsequenzen verbunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich vorab genau über die Vorschriften des jeweiligen Landes zu informieren. Für einen guten Überblick haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen beliebter Reise-Nachbarn zusammengefasst:

  • In der Schweiz und in Polen gelten dieselben Vorschriften wie in Deutschland: Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße brauchen einen geeigneten Kindersitz.
  • In Österreich müssen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren einen Kindersitz nutzen, dafür allerdings nur bis zu einer Körpergröße von 135 cm.
  • In den Niederlanden, in Belgien und in Dänemark gilt die Kindersitzpflicht für Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 135 cm.
  • In Italien ist die Kindersitzpflicht nicht vom Alter abhängig, sondern von der Körpergröße und dem Gewicht. Kinder unter neun Kilogramm müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz fahren. Kinder bis zu 36 kg und 150 cm Körpergröße brauchen einen zu Ihrer Größe passenden Kindersitz.
  • Kinder unter zehn Jahren benötigen in Frankreich einen ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechenden Kindersitz.
  • Die Kindersitzpflicht in Kroatien gilt nur bis zu einem Alter von fünf Jahren. Allerdings müssen Kinder hier bis zu ihrem 13. Lebensjahr auf der Rückbank mitfahren.
  • In Spanien betrifft die Kindersitzpflicht alle Kinder, die kleiner als 135 cm sind. Auch hier dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren, es sei denn die Rückbank ist bereits mit anderen Kindern belegt.

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