Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Laut der Straßenverkehrsordnung (§ 21 Personenbeförderungsrichtlinien StVO) dürfen Kinder im Auto nur mit einem passenden Kindersitz mitfahren. Die Kindersitzpflicht gibt es in Deutschland seit 1993. Ziel der Vorschrift ist es, Kinder im Straßenverkehr besonders zu schützen und das Verletzungsrisiko bei Unfällen zu verringern. Der Kindersitz muss dabei bestimmten EU-Richtlinien entsprechen und alters-, gewicht- und größengerecht sein.
Je nach Alter und körperlicher Entwicklung benötigen Sie unterschiedliche Kindersitze. Dazu zählen unter anderem Babyschalen für Säuglinge, rückwärts- oder vorwärtsgerichtete Kindersitze für kleinere Kinder sowie Sitzerhöhungen für ältere Kinder. Der Kindersitz muss für das jeweilige Kind geeignet sein. Zudem müssen Kindersitze amtlich geprüft sein, damit sie im Auto legal und sicher sind. Achten Sie auf das orange Prüfsiegel mit einem „E“ und einer Zahl. Ohne dieses Siegel riskieren Sie Bußgelder und Ihre Kinder sind bei Unfällen möglicherweise nicht richtig geschützt.
Wo genau der Kindersitz zu fixieren ist, gibt die StVO nicht vor. Diese Entscheidung bleibt Ihnen als Fahrer überlassen. Am sichersten ist Ihr Kind allerdings auf der Rückbank. Experten empfehlen dabei häufig die rechte Seite.
Wichtig: Sitzt Ihr Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrerplatz, muss der Beifahrerairbag ausgeschaltet sein. Andernfalls kann es bei einem Unfall zu schweren Verletzungen durch den Airbag kommen. Lässt sich der Airbag nicht deaktivieren, ist der Beifahrersitz für diese Art von Kindersitz nicht geeignet. In diesem Fall darf der Sitz nur auf der Rückbank installiert werden.
Die Kindersitzpflicht gilt für Kinder, die
Sobald ihr Kind das 12. Lebensjahr erreicht oder größer als 150 cm ist entfällt die Kindersitzpflicht offiziell. Trotzdem sollte die Körpergröße als maßgebendes Kriterium betrachtet werden. Erst ab einer Körpergröße von 150 cm gewährleistet der Sicherheitsgurt den erforderlichen Schutz – ist das Kind kleiner, verläuft er nicht korrekt über Schulter und Becken, was im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen führen kann. Eltern wird daher empfohlen, unabhängig vom Alter so lange einen Kindersitz zu nutzen, bis ihr Kind diese Größe erreicht hat.
Trotzdem ist es in einigen Fällen empfehlenswert weiterhin einen Kindersitz zu benutzen, zum Beispiel dann, wenn Ihr Kind mit 12 Jahren noch keine 150 Zentimeter groß ist. In diesem Fall verläuft der Sicherheitsgurt meist noch nicht ordnungsgemäß und es kann im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen kommen. Um Ihr Kind bestmöglich zu schützen, sollten Sie sich daher primär an der Körpergröße orientieren.
Wichtig zu wissen: Verantwortlich für den richtigen Kindersitz und das korrekte
Anschnallen ist stets der Fahrer. Verstöße gegen die Kindersitzpflicht können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch bei Unfällen rechtliche und versicherungsrelevante Folgen haben.
Wer Kinder ohne vorgeschriebenen Kindersitz im Auto mitnimmt, muss mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Für Kinder ist es besonders gefährlich, ohne passenden Sitz mitzufahren: Bei einem Unfall kann der Sicherheitsgurt beispielsweise schwere Verletzungen im Bauchbereich verursachen. Werden Sie bei einem solchen Verstoß kontrolliert, drohen Ihnen folgende Strafen:
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Ein Kind ohne Kindersitz im Auto | 30 Euro |
| Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto | 35 Euro |
| Ein Kind ohne Kindersitz und Anschnallgurt | 60 Euro |
| Mehrere Kinder ohne Kindersitz und Anschnallgurt | 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Transportieren Sie Ihr Baby in einer rückwärtsgerichteten Transportschale auf dem Beifahrersitz ohne den Airbag auszuschalten, kann Sie das ebenfalls ein Verwarngeld von bis zu 25 Euro kosten.
Wie in Deutschland ist der Kindersitz auch in allen anderen EU-Ländern verpflichtend, jedoch unterscheiden sich die Vorgaben und Richtlinien von Land zu Land. Er muss je nach Reiseziel unterschiedlich lang genutzt werden. Da die Nichtbeachtung stets mit Konsequenzen verbunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich vorab genau über die Vorschriften des jeweiligen Landes zu informieren. Für einen guten Überblick haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen beliebter Reise-Nachbarn zusammengefasst: