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Autobahn mit Autoabgassen.

Verbrenner-Verbot: Aus für Diesel und Benziner?

Eigentlich war das sogenannte „Verbrenner-Aus“ von der Politik bereits beschlossen. Darauf hatten sich die 27 EU-Länder Ende März 2023 per Gesetz geeinigt. Damit sollten Verbrennungsmotoren für Neuzulassungen ab 2035 verboten werden. Jetzt steht diese Regelung jedoch wieder zur Diskussion. Was das für bereits registrierte Pkw heißt und was Sie sonst zum Thema wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Das ab 2035 geplante Neuzulassungsverbot für Diesel und Benziner wird in der Politik erneut diskutiert.
  • Bereits zugelassene Verbrenner dürfen weiterfahren.
  • Eine Sonderregelung für sogenannte eFuel-Fahrzeuge ist in Planung.

Aktueller Stand zum Verbrenner-Aus:

Wird das Verbrenner-Verbot ab 2035 wieder gekippt?

Die ursprünglich für 2035 geplante vollständige Abkehr von Diesel und Benzin bei Neuwagen wird aktuell neu verhandelt. Die EU-Kommission plant nach aktuellen Berichten, das bisherige Ziel einer vollständigen CO2-Neutralität für Pkw-Neuzulassungen ab 2035 abzuschwächen. Statt eines faktischen Verbots sollen künftig 90 % weniger CO2-Emissionen für neue Fahrzeuge gelten, was den Verkauf von Verbrennungsmotoren auch nach 2035 weiterhin ermöglichen würde.

Die Pläne sind noch nicht endgültig beschlossen und müssen sowohl von der EU-Kommission als auch vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Parallel zeigen Umfragen, dass eine Mehrheit der Deutschen eine Lockerung der ursprünglichen Regelung unterstützt. (Stand: Dezember 2025).

Symbol Tipp: Glühbirne

Woher kommt das Verbrenner-Verbot?

Bereits im Jahr 2015 ist Deutschland der sogenannten Zero-Emission Vehicle Alliance (ZEV-Allianz) beigetreten. Ziel dieses internationalen Bündnisses ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen: Alle Mitglieder haben sich verpflichtet, bis 2050 CO2-neutral zu werden. Im Zuge dessen ist unter anderem das Diesel- und Benzinverbot entstanden.

Das Verbrenner-Verbot ist eine EU-Maßnahme, die die Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungs­motor in allen EU-Staaten ab 2035 untersagt. Zeitgleich möchte man umwelt­­freundliche Alterna­tiven wie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge fördern, damit die Emissionswerte sinken können. Der Fortbestand des Verbrenner-Verbots wird aktuell auf EU-Ebene erneut geprüft. Ob die Maßnahme in ihrer bisherigen Form Bestand haben wird, ist derzeit noch offen.

Der Blick in den Motorraum gehört vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens dazu!

Gibt es Bestandsschutz für alte Fahrzeuge?

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ist nach aktuellem Stand ein Bestandsschutz vorgesehen. Besitzer von Diesel- und Benzin­fahrzeugen müssen sich vorerst keine Sorgen um ihre Fahrerlaubnis machen, denn das Gesetz bezieht sich lediglich auf die Zulassung von Neuwagen ab 2035.

Auch der Gebrauchtwagenkauf sollte dann kein Problem sein, denn für Zweitzu­lassungen ist das Verbrenner-Verbot unerheblich.

Übrigens: Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride könnten von den Regelungen ebenfalls betroffen sein, da sie weiterhin über einen Verbrennungsmotor verfügen. Auch hier ist jedoch noch offen, wie die finalen Vorgaben ausgestaltet werden.

Die Umstellung auf alternative Antriebsarten ist noch ein langer Weg

So wird es in absehbarer Zeit auch weiterhin viele Benzin- und Dieselfahrzeuge geben, und damit auch ein flächendeckendes Angebot an fossilen Kraftstoffen. Allerdings werden die Spritpreise durch die geplante sukzessive Erhöhung der CO2-Steuer weiter steigen. Mit der Zeit wird das Angebot an fossilen Kraftstoffen wahrscheinlich zurückgehen. Damit Verbrenner dann trotzdem noch fahren können, wird an Alternativen gearbeitet.

Die Zukunft ohne Sprit: Was sind eFuels?

eFuels sind synthetisch hergestellte Kraftstoffe, die eine wichtige Rolle bei der Erreichung der EU-Flottenziele spielen. Diese Ziele sind ein 2021 von der EU beschlossener Stufenplan zur Senkung der Emissionswerte. Da eFuels aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, können sie in Verbrennungsmotoren eingesetzt werden, ohne zusätzliche CO2-Emissionen zu erzeugen. Aufgrund ihrer aufwendigen Herstellung, werden sie bislang hauptsächlich in anderen Verkehrsbereichen wie der Schiff- und Luftfahrt eingesetzt.

Ursprünglich hatte die EU ein komplettes Verbot von neuen Verbrennungsmotoren vorgesehen. Deutschland lehnt dies jedoch ab, weshalb der Gesetzesentwurf um einen Vorschlag für die Einführung von eFuels-Pkw ergänzt wurde: Die Einführung einer eigenen Fahrzeugkategorie für sogenannte „eFuels-only“-Fahrzeuge wurde diskutiert, ist bislang aber nicht verbindlich geregelt. Fahrzeuge dieser Kategorie sollen nur mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Trotz ihres Verbrennungsmotors können diese Pkw auch nach 2035 zugelassen werden.

Momentan ist noch unklar, wie der weitere Fahrplan für eFuels-Only aussieht. Fest steht, dass die Erzeugung des CO2-neutralen Sprits in den nächsten Jahren gefördert werden soll. Zudem wird daran gearbeitet, einen klima­freundlichen Mix aus synthetischen und fossilen Kraftstoffen zu entwickeln, der für alle Motoren geeignet ist.

Welche Rolle spielt das Verbrenner-Verbot für die EU-Flottenziele?

Der Stufenplan der EU sieht vor, dass die Auto­hersteller die Reduzierung der Abgaswerte wie folgt umsetzen müssen:

  • Bis 2035 ist nach derzeitiger Rechtslage eine CO2-Reduktion von 100 Prozent für neu zugelassene Pkw vorgesehen. Eine Absenkung des Ziels auf 90 Prozent wird aktuell auf EU-Ebene diskutiert, ist jedoch noch nicht beschlossen.
  • Ab 2025 ein verringerter CO2-Ausstoß von Neuwagen, der 15 Prozent geringer ist, als 2021.
  • Ab 2030 eine Abnahme des CO2-Ausstoßes von Neuwagen, der 55 Prozent geringer ist, als 2021.

Die Flottengrenzwerte halten den Durchschnitt der Abgaswerte pro Jahr in Bezug auf alle neu zugelassenen Autos fest. Das heißt, nicht jedes einzelne Auto muss die Flottengrenzwerte einhalten.

Bekommt man nach 2035 noch Ersatzteile für Verbrenner?

Ja. Auch wenn die Produktion von Diesel- und Benzinfahrzeugen für den europäischen Markt größtenteils eingestellt werden soll, produzieren die Hersteller noch Ersatzteile. Produzenten sind dazu in der EU mindestens bis zu sieben Jahre nach Einstellung eines Modells verpflichtet. In Deutschland werden dem Kunden sogar zehn Jahre vom Autobauer garantiert.

Symbol für Elektroauto.

Wie sieht die Zukunft der E-Mobilität in Deutschland aus?

Unabhängig von der aktuellen Diskussion um das Verbrenner-Verbot rücken Elektroautos in der Automobilbranche zunehmend in den Fokus der Entwicklung. Derzeit muss Deutschland seine Akkus für Stromer größtenteils importieren. In Zukunft soll sich das ändern. Der Schwerpunkt der Automobil­produktion soll auf die Fertigung und Entwicklung von Batterien umgeschwenkt werden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll der Fokus dabei auf die nachhaltige Herstellung gerichtet werden. Wert wird auf Folgendes gelegt:

  • die Nutzung von erneuerbaren Energien und ressourcenschonenden Methoden,
  • die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der Batterie und
  • die Nutzung von nachhaltigen Rohstoffen.
Straßenschild: E-Auto laden

Wann gibt es genügend Ladesäulen für E-Autos?

Für Fahrer eines Stromers spielt die Leistungsfähigkeit des Akkus eine wichtige Rolle. Er muss nicht nur eine möglichst große Reichweite haben, sondern auch langlebig sein und sich im Optimalfall schnell aufladen lassen. Damit auch E-Autos mit kleiner Batterie auf langen Strecken mobil sind, plant die Bundesregierung einen umfangreichen Ausbau der Ladeinfrastruktur:

In Deutschland gab es Ende 2025 etwa 139.200 Normal- und 45.300 Schnellladepunkte. Damit auch in Zukunft der Bedarf an Ladesäulen gedeckt ist, sollen bis 2030 eine Million Ladestationen für geschätzte 15 Millionen E-Fahrzeuge installiert werden. Zukünftig sollen Elektroautos alle 60 Kilometer laden können. Auch die Infrastruktur für Brennstoffzellenfahrzeuge wird erweitert, sodass diese bald alle 150 Kilometer Wasserstoff auffüllen können.

Sie möchten sich einen Stromer anschaffen? In unserem Artikel Vor- und Nachteile von E-Autos erfahren Sie alles Wissenswerte.

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