Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Bei einer Workation sind Sie in Ihrem Beruf weiterhin tätig, verbringen Ihre Zeit aber nicht wie bisher im Büro oder Homeoffice. Stattdessen zieht es Sie beispielsweise in den warmen Süden, wo Sie Arbeit und Ferien miteinander verbinden können. Denn genau darum geht es: „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub). Eine Workation zielt also darauf ab, eine bessere Work-Life-Balance zu finden und für neue Motivation oder kreative Ideen zu sorgen.
Wie auch ein Sabbatical soll die Workation zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit beitragen und das Image des Arbeitgebers positiv stärken. Teilweise lässt sich dadurch außerdem der Austausch mit Unternehmen vor Ort und mit Gleichgesinnten fördern – etwa in Co-Working-Spaces.
Eine Workation dauert in der Regel so lange wie ein gewöhnlicher Urlaub. Also meist zwischen ein und drei Wochen. Eine feste zeitliche Begrenzung gibt es jedoch nicht. Dauerhaftes mobiles Arbeiten aus dem Ausland gilt allerdings per Definition nicht mehr als Workation. Ab einer Dauer von vier Wochen greifen zudem spezifische arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften, die Arbeitgeber beachten müssen. Dauert das Arbeiten aus dem Ausland länger als 183 Tage im Jahr entsteht eine Lohnsteuerpflicht im jeweiligen Land.
Eine Workation kann frischen Wind in den Arbeitsalltag bringen. Der Tapetenwechsel steigert Motivation und Kreativität, kann Stress reduzieren und sogar der körperlichen Gesundheit zugutekommen – etwa durch milderes Klima oder mehr Sonnenlicht. Außerdem können Sie so Reisen, ohne Urlaubstage opfern zu müssen.
Die Kombination aus Arbeiten und Urlaub bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich. Berufliches und Privates können miteinander verschwimmen, was die Erholung schmälert. Unklare Absprachen zu Arbeitszeiten und Aufgaben können zu Konflikten im Team oder Missverständnissen mit Vorgesetzten führen. Zudem sind Arbeitsplätze im Ausland oft nicht so ergonomisch ausgestattet wie im Büro, was langfristig gesundheitliche Probleme verursachen kann. Auch die finanzielle Belastung sollte nicht unterschätzt werden – neben Reise- und Unterkunftskosten können zusätzliche Ausgaben für Co-Working-Spaces, Versicherungen oder technische Ausstattung anfallen. Um solche Herausforderungen zu vermeiden, sollte eine Workation gut geplant sein.
Nicht in jedem Job ist eine Workation möglich. Klären Sie Ihre Pläne deshalb zunächst mit Ihrem Vorgesetzten. Wenn Sie grünes Licht haben, können Sie mit der konkreten Planung beginnen. Wichtig ist vor allem, wann und wo die Workation stattfinden soll. Auch diese Punkte sollten Sie frühzeitig abstimmen. Vermeiden Sie dabei besonders arbeitsintensive Wochen, um unnötigen Stress zu reduzieren.
Auch der Ort Ihrer Workation muss sorgfältig gewählt werden. Er sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ebenso wichtig ist, im Vorfeld klare Absprachen mit Vorgesetzten und im Team zu treffen:
Während der Workation gilt es, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu finden. Folgende Tipps helfen dabei:
Mit guter Vorbereitung und klaren Regeln kann eine Workation so zu einer produktiven und inspirierenden Erfahrung werden und Sie kehren erholt, motiviert und voller neuer Ideen zurück.
Eine wichtige Frage lautet, ob die Sozialversicherungen weiterhin bestehen bleiben. Denn sowohl hierzulande als auch fernab der Heimat im Ausland ist es unabdingbar, dass Sie umfassend krankenversichert sind.
Da Workations oftmals im Ausland stattfinden, sollten Sie sich in jedem Fall frühzeitig über Ihre Kranken- und Sozialversicherung informieren. Melden Sie Ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen einer sogenannten Entsendung an, bleibt weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gültig. Das gilt seit 2020. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber zustimmt und für Sie eine A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) beantragt. Diese ermöglicht es Ihnen, vorübergehend im europäischen Ausland tätig zu sein, ohne sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu haben. Die Regelungen zur Entsendung gelten dabei nicht nur in der EU, sondern auch im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz. Eine Entsendung ist jedoch auf maximal 24 Monate begrenzt und gilt nur für eine vorübergehende Tätigkeit im Ausland.
Eine private Auslandskrankenversicherung ist dennoch sinnvoll, da die gesetzliche Krankenkasse unter Umständen nicht alle Kosten im Ausland übernimmt. Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas stehen wiederum viele organisatorische Punkte wie Arbeitserlaubnis und Krankenversicherungsschutz an.
Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auch im Falle von Streitigkeiten rund um Ihre Workation auf der sicheren Seite. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen – und schützt Sie gleichzeitig vor finanziellen Risikos.