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Hand zeigt auf einen Kratzer im Auto-Lack

Fiktive Abrechnung

Wer einen Schaden am Auto hat, möchte diesen für gewöhnlich reparieren lassen. Doch manche Beulen und Kratzer beinträchtigen lediglich die Optik. Kann man sich da nicht den Weg zur Werkstatt sparen und den Schaden einfach auszahlen lassen? Ja, man kann, und wir verraten, wie es geht.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Die fiktive Abrechnung ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte und schnelle Schadenauszahlung, ohne Ihr Auto reparieren zu müssen.
  • Eine fiktive Abrechnung ist vor allem bei kleineren optischen Schäden sinnvoll, wenn kein Reparaturwunsch besteht oder eine Eigenreparatur möglich ist.
  • Der von Ihrer Versicherung ausgezahlte Betrag muss nicht in eine Reparatur investiert werden und steht Ihnen zur freien Verfügung.

Was ist eine fiktive Abrechnung bei der Kfz-Versicherung?

Mit der fiktiven Abrechnung können Sie sich einen Schaden an Ihrem Auto auszahlen lassen, ohne das Auto reparieren lassen zu müssen. Je nach Art des Schadens – ob Kaskoschaden oder durch Dritte verursacht – übernimmt entweder Ihre Kaskoversicherung oder die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Kosten. Es wird dann der Schadenersatzbetrag ausgezahlt, der normalerweise angefallen wäre, um Ihr Fahrzeug wieder Instand zu setzen. ­­

Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?

Haftpflichtschaden:
Wenn Sie als Geschädigter bei der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners den Schaden einreichen, kommt diese für alle Ihnen entstandenen Kosten auf. Möchten Sie den Schaden auszahlen lassen, muss die Versicherung diesem Wunsch nachkommen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt einreichen. Im Falle eines Totalschadens muss ein Gutachten erstellt werden.

Kaskoschaden:
Handelt es sich um einen Kaskoschaden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen und fiktiv abrechnen zu lassen.

Beachten Sie jedoch hierbei, dass regulierte Vollkaskoschäden generell stufungsrelevant sind. Ihre Vollkaskoversicherung kann sie also in der Schadenfreiheitsklasse herunterstufen, was eine Beitragserhöhung zur Folge hat.

In welchen Fällen ist eine fiktive Abrechnung möglich?

In folgenden Situationen kann eine fiktive Abrechnung in Betracht gezogen werden:

Eigenreparatur:
Wenn der Versicherungsnehmer das beschädigte Fahrzeug selbst reparieren möchte, kann eine fiktive Abrechnung in Erwägung gezogen werden. Die Versicherung zahlt dann den geschätzten Reparaturbetrag aus, und der Versicherungsnehmer kann selbstständig die Reparatur durchführen oder das Geld anderweitig nutzen.

Kein Reparaturwunsch:
Wenn der Versicherungsnehmer entscheidet, dass er den Schaden nicht reparieren lassen möchte, kann eine fiktive Abrechnung erfolgen. Die Versicherung erstattet dann den geschätzten Nettobetrag für die Reparatur, auch wenn diese nicht tatsächlich durchgeführt wird.

Fiktive Abrechnung nach Gutachten

Gutachter prüft einen Schaden an einem Auto

Es gibt Schäden, bei denen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht mehr reicht. Handelt es sich um einen größeren Schaden, zum Beispiel eine abgerissene Heckschürze, besteht die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Totalschadens. Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners wird in diesem Fall ein Gutachten erstellen lassen, um so die Schadensumme genau beziffern zu können und zu wissen, ob sich eine Reparatur noch lohnen würde. Sie haben dann immer auch die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Bitte beachten Sie: Um Abzüge zu vermeiden, müssen Sie bei einem Kaskoschaden unbedingt Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten, sofern Sie ein Gutachten erstellen lassen möchten.

Auch wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, gilt es je nach Schadenhöhe zu prüfen, ob das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Dies ist wahrscheinlicher, je älter das beschädigte Fahrzeug ist, da der Wiederbeschaffungswert stetig sinkt. Im Verhältnis lohnt es sich also mit steigendem Fahrzeugalter immer weniger, einen Pkw noch reparieren zu lassen.

Wie kann ich auf Basis eines Gutachtens fiktiv abrechnen lassen?

Wenn Sie auf Basis eines Gutachtens fiktiv abrechnen möchten, lassen Sie ein professionelles Gutachten erstellen, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert beschreibt. Es sollte die notwendigen Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs enthalten.

Es kann sein, dass die Versicherung den Schadensfall überprüfen oder weitere Informationen anfordern möchte. Diese sollten Sie dann bereitstellen.

Nachdem die Versicherung den Schaden akzeptiert hat, können Sie eine fiktive Abrechnung beantragen. Hierbei erhalten Sie von der Versicherung einen Geldbetrag, der auf Grundlage des Gutachtens oder Kostenvoranschlags berechnet wird.

Symbol Tipp: Glühbirne

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Mit anderen Worten: Es wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, das Fahrzeug zu reparieren, da die Kosten für die Reparatur höher wären als der Marktwert des intakten Fahrzeugs. Die genaue Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens kann je nach Versicherungspolice und regionalen Vorschriften variieren. Oftmals wird dabei die sogenannte 130 Prozent-Regel angewendet. Sie besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers instandgesetzt werden kann, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen.

Fiktive Schadenabrechnung: So geht's

Als Kfz-Versicherer sind wir täglich mit einer Vielzahl von Schäden konfrontiert. Denn genau dafür sind wir da! Um unseren Versicherten und Antragstellern eine möglichst schnelle Schadenabwicklung und Auszahlung zu gewährleisten, bieten wir einen einfachen Online-Prozess:

  1. Online-Schadenanzeige aufrufen
  2. Schadenbilder hochladen
  3. Beschädigte Teile in der Anwendung markieren
  4. Schadenmeldung abschicken

Auf Basis der Angaben und der allgemeinen Fahrzeugdaten, wie z.B. Alter und Laufleistung, wird dann automatisiert und zuverlässig die Schadenhöhe ermittelt. In vielen Fällen wird Ihnen die fiktive Abrechnung angeboten und Sie können zwischen Reparatur und Auszahlung wählen.

Symbol: Melden Sie Ihren Schaden einfach und schnell online.
Sie möchten einen Schaden melden?
Zur Online-Schadenmeldung

FAQ zur fiktiven Abrechnung

Welche Vorteile hat eine fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie auf die Reparatur Ihres Fahrzeugs verzichten können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Auto einen oberflächlichen Schaden erlitten hat, der die Verkehrssicherheit nicht beeinflusst. Vielleicht können Sie die Reparatur auch einfach selbst durchführen oder kennen jemanden, der das für Sie übernehmen kann? In solchen Fällen kann es sich lohnen, den Schaden fiktiv auszahlen zu lassen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Schadenabwicklung deutlich beschleunigen lässt und Sie somit auch schnell an Ihr Geld kommen.

Fiktive Abrechnung: Darf ich das Geld behalten?

Ja, Sie sind nicht verpflichtet, den ausgezahlten Schaden in die Instandsetzung zu investieren, wie es bei der konkreten Abrechnung der Fall ist. Es steht Ihnen also frei, was Sie mit dem Geld machen.

Was muss ich bei der fiktiven Abrechnung beachten?

Bei einer fiktiven Abrechnung werden immer nur die Nettobeträge der Schadensumme ausgezahlt, da eine Mehrwertsteuer nur bei tatsächlich angefallenen Kosten, also einer konkreten Abrechnung (z.B. die Werkstattrechnung) entsteht.

Wenn Sie sich wiederum für eine Teilreparatur entscheiden und sich den Rest auszahlen lassen möchten, wird selbstverständlich auch die Mehrwertsteuer übernommen, die Sie dann zur Begleichung der Rechnungen benötigen. Der Auszahlungsbetrag basiert in der Regel auf dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder einem Gutachten.

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