Die aktuelle Situation bringt viele Herausforderungen mit sich. Viele Autobauer mussten die Produktion einstellen, Autohäuser dürfen zurzeit nicht öffnen und auch Zulassungsstellen sind geschlossen oder haben den Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren.
Auf dieser Seite erhalten Sie Tipps zur Anmeldung und Abmeldung Ihres Autos, zur aktuellen Situation bei den Zulassungsstellen und einen Überblick über besondere Services, die wir unseren Versicherten jetzt bieten.
Sie haben sich ein neues Auto gekauft und können das alte Fahrzeug gerade nicht abmelden? AdmiralDirekt rechnet Ihre Schadenfreiheitsklasse bis zu 8 Wochen auf beide Fahrzeuge an. Diese Frist liegt normalerweise bei 4 Wochen und wurde aufgrund der aktuellen Umstände (Covid19) für Sie angepasst.
Die Frist für die Zulassung eines Fahrzeugs im Anschluss an ein Kurzzeitkennzeichen verlängert AdmiralDirekt aufgrund der aktuellen Lage ebenfalls. Auch hier haben Sie nun 8 Wochen Zeit.
Sie möchten ihr neues Auto versichern und fragen sich vielleicht gerade: Wie lange kann ich die eVB-Nummer einlösen?
Bei AdmiralDirekt ist die eVB-Nummer 250 Tage gültig. Wir hoffen natürlich, dass niemand so lange auf sein neues Auto warten muss!
Aktuell arbeiten über 60% unserer Kolleginnen und Kollegen vom Homeoffice aus. Dadurch kommen wir zum einen unserer gesellschaftlichen Verantwortung nach, jede Chance zu nutzen das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zumindest zu verlangsamen. Zum anderen stellen wir so sicher, dass wir auch im Falle von Infektionen, weiterhin persönlich für Sie da sein können. Sie können sich auf uns verlassen!
Vertragsänderungen können Sie jederzeit auch online über Mein AdmiralDirekt selbst erledigen – so geht es noch schneller.
Wenn Sie ein Auto verkaufen, dann sollten Sie vorher Ihr Auto abmelden. Meldet der Käufer nicht rechtzeitig um, zahlen Sie weiterhin Ihre Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern.
Die Abmeldung ist notwendig, denn erst danach bzw. nach einer Ummeldung können wir den Vertrag beenden. Wichtig: Es handelt sich hierbei um eine rechtliche Vorgabe!
Wir als Versicherungsunternehmen sind also auf Ihre Abmeldung angewiesen.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Wenn Ihr Auto nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie es auch online abmelden. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit eID. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Auto abmelden: So geht‘s
Die großen Prüfstellen wie TÜV und Dekra führen weiterhin Hauptuntersuchungen durch.
Wer sein Auto zurzeit nicht zur HU bringen kann oder situationsbedingt davor zurückscheut, kann erstmal aufatmen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte vergangenen Samstag, 28. März gegenüber der Bild-Zeitung, dass die Überziehungsfrist vorrübergehend von zwei auf vier Monate verlängert sei. Welche Bußgelder grundsätzlich bei abgelaufenem TÜV drohen, finden Sie im Artikel zur Abmeldung Ihre Autos.
Damit weiterhin gewährleistet ist, dass Sie mobil bleiben, sind neben Tankstellen auch Werkstätten weiterhin geöffnet.
Beachten Sie jedoch, dass auch Werkstätten vereinzelt schließen. ATU hat auf seiner Website bekanntgegeben, dass die Filialen aufgrund von COVID-19 geschlossen sind.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Werkstattsuche!
Viele Menschen ohne eigenes Auto setzen derzeit auf Carsharing-Anbieter. Dies hat den Vorteil, dass man auf öffentliche Verkehrsmittel verzichten kann und somit auch der Sicherheitsabstand zu anderen Personen kein Problem darstellt.
Wichtig: Erst desinfizieren, dann losfahren
Bevor Sie einsteigen, sollten Sie den Türgriff desinfizieren. Reinigen Sie außerdem:
Lenkrad, Schaltknüppel, Lenker, Scheibenwischer (bei Regen), Innenspiegel, Gurt, Gutschloss und das Armaturenbrett.
Bleiben Sie gesund!